Botenbedingungen
Version 1.1 — Stand: Oktober 2026, gültig seit 07.10.2026. Dauerhafte Adresse dieser Fassung: www.kuendigungsbote.de/botenbedingungen-v1-1. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter www.kuendigungsbote.de/botenbedingungen.
BOTENBEDINGUNGEN FÜR PARTNERUNTERNEHMEN UND BOTEN
Centro Car Kurier- & Transportgesellschaft mbH
Handelnd unter der Marke: Kündigungsbote
Schmellerstraße 34, 80337 München
Version 1.1 — Stand: Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für Partnerunternehmen unseres Botennetzwerks und für die von ihnen eingesetzten Boten, die in unserem Auftrag rechtserhebliche Schriftstücke abholen, transportieren oder zustellen.
§ 1 — Geltung, Einbeziehung und Vertragsschluss
1.1 Diese Botenbedingungen werden dem Partnerunternehmen mit jeder Auftragserteilung unter Angabe der Versionsnummer und eines Links zur Kenntnis gebracht. Mit Annahme des Auftrags — durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der Ausführung — erkennt das Partnerunternehmen sie als verbindlich an.
1.2 Für jeden Auftrag gilt diejenige Fassung dieser Botenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlicht war; spätere Änderungen wirken nicht auf bereits erteilte Aufträge zurück. Jede Fassung bleibt unter einer eigenen, dauerhaften Adresse abrufbar.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Partnerunternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu.
1.4 Die Verpflichtung nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO erfolgt in Textform. Eine gesonderte Unterzeichnung ist gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO nicht erforderlich.
§ 2 — Selbständigkeit des Partnerunternehmens
2.1 Das Partnerunternehmen ist selbständiger Unternehmer. Es entscheidet frei über die Annahme einzelner Aufträge, über den Einsatz eigener Beschäftigter oder eigener Subunternehmer sowie über Zeit, Route und Mittel der Ausführung, soweit sich aus dem einzelnen Auftrag nichts anderes ergibt.
2.2 Eine Eingliederung in unsere Arbeitsorganisation, ein Weisungsrecht in persönlicher Hinsicht oder eine Pflicht zur Annahme von Aufträgen bestehen nicht. Die nachfolgenden Regelungen betreffen ausschließlich das geschuldete Leistungsergebnis und die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzpflichten.
2.3 Das Partnerunternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gegenüber den von ihm eingesetzten Personen.
§ 3 — Persönliche Ausführung und Weitergabeverbot
3.1 Die Zustellung ist durch dieselbe Person auszuführen, die das Schriftstück in Augenschein genommen hat. Diese Person wird im Zustellprotokoll namentlich ausgewiesen und signiert es. Die Zeugenstellung ist nicht übertragbar: Nur wer das Schriftstück selbst in Augenschein genommen und zugestellt hat, kann den Vorgang im Streitfall bezeugen (§§ 373 ff. ZPO i.V.m. § 46 Abs. 2 ArbGG). Ausgenommen ist allein die Übernahme im Notfall nach Ziffer 4.3.
3.2 Eine Weitergabe des Schriftstücks an eine dritte Person nach der Augenscheinnahme ist deshalb ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Übernahme in verschlossener Form durch einen anderen Boten im Notfall nach Ziffer 4.3. Kann die Zustellung nicht wie vorgesehen ausgeführt werden, ist der Auftrag unverzüglich an uns zurückzugeben, damit neu disponiert werden kann.
3.3 Das Partnerunternehmen entscheidet frei, welche Person es einsetzt; eine Mitteilung an uns vor Auftragsausführung ist nicht erforderlich. Die tatsächlich zustellende Person ergibt sich aus dem Zustellprotokoll. Eine Vorabbenennung oder eine laufend geführte Personenliste wird nicht verlangt.
§ 4 — Augenscheinnahme
4.1 Der Bote, der das Schriftstück abholt und zustellt, nimmt es vor dem Verschließen des Umschlags in Augenschein. Er nimmt dabei ausschließlich die Kopfzeile bis einschließlich der Betreffzeile zur Kenntnis.
4.2 Der weitere Inhalt des Schriftstücks darf nicht gelesen, nicht fotografiert, nicht notiert und in keiner Form erfasst oder weitergegeben werden. Dies entspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
4.3 Kann der Bote die Zustellung nach der Augenscheinnahme aus einem Grund, den er nicht zu vertreten hat (insbesondere Fahrzeugpanne, Unfall oder Erkrankung), nicht selbst ausführen, meldet er dies unverzüglich der Disposition. Die Disposition bestimmt einen anderen Boten, der das Schriftstück im verschlossenen Umschlag übernimmt. Der übernehmende Bote öffnet den Umschlag nicht und nimmt keinerlei Einblick in den Inhalt. Die Übergabe wird mit Zeitpunkt, Ort, Grund und den Namen beider Boten im Zustellprotokoll festgehalten. Eine Übergabe aus anderen Gründen, etwa zur Routenoptimierung, ist nicht zulässig.
§ 5 — Zustellung, Rückmeldung und Zustellprotokoll
5.1 Zulässige Zustellarten sind die persönliche Übergabe an den Empfänger oder eine empfangsberechtigte Person gegen Unterschrift, die Übergabe an empfangsbeauftragte Stellen in Einrichtungen sowie der Einwurf in den korrekt beschrifteten Briefkasten mit digitaler Dokumentation.
5.2 Das Zustellprotokoll wird von uns erstellt, nicht vom Boten. Das Partnerunternehmen beziehungsweise der zustellende Bote übermittelt uns unmittelbar nach der Zustellung die hierfür erforderlichen Angaben sowie die Fotodokumentation nach § 6.
5.3 Zu übermitteln sind: Name der zustellenden Person, Zustellzeitpunkt nach Datum und Uhrzeit, Zustellort, Zustellart, gegebenenfalls Name und Funktion der empfangenden Person, die Betreffzeile des Schriftstücks sowie die Fotodokumentation. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.
5.4 Wir bereiten daraus das Zustellprotokoll auf und legen es dem zustellenden Boten zur Signatur vor. Die Signatur erfolgt digital über den Dienst inSign (inSign GmbH, Am Bäckeranger 2, 85417 Marzling). Es signiert ausschließlich die Person, die die Zustellung tatsächlich ausgeführt hat.
5.5 Mit der Signatur bestätigt der zustellende Bote die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Protokoll wiedergegebenen Angaben. Weicht das Protokoll vom tatsächlichen Ablauf ab, ist uns dies vor der Signatur mitzuteilen; ein Protokoll mit unrichtigen Angaben darf nicht signiert werden.
§ 6 — Fotodokumentation
6.1 Zulässig sind ausschließlich Aufnahmen öffentlich zugänglicher Bereiche: Briefkasten oder Einwurfschlitz, Umschlag mit Empfängeradresse, Haustür oder Hauseingang, Klingelschild von außen, Gebäude von außen sowie der Zustellnachweis.
6.2 Unzulässig sind Aufnahmen erkennbarer Personen, von Wohnungsinnenbereichen und Betriebsinnenräumen sowie jede Aufnahme des Dokumenteninhalts. Die Aufnahmen dürfen keine über die Empfängeranschrift hinausgehenden personenbezogenen Angaben erkennen lassen.
6.3 Die Aufnahmen sind uns unmittelbar nach der Zustellung zu übermitteln. Zulässige Übermittlungswege sind eine SSL/TLS-verschlüsselte E-Mail oder ein von uns für diesen Zweck vorgegebener Messengerdienst. Andere Wege sind nicht zulässig.
6.4 Unmittelbar nach der Übermittlung sind die Aufnahmen aus dem Gerätespeicher und aus dem Chatverlauf zu löschen. Eine automatische Sicherung von Chatinhalten oder Bildern in Cloud-Backups ist für das eingesetzte Gerät zu deaktivieren.
6.5 Eine Speicherung auf privaten Geräten über den Zeitpunkt der Übermittlung hinaus, eine Ablage in sonstigen Cloud-Diensten sowie jede Weitergabe an Dritte sind untersagt.
§ 7 — Datenschutz
7.1 Das Partnerunternehmen wird gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO auf dieselben Datenschutzpflichten verpflichtet, die uns gegenüber unseren Auftraggebern obliegen.
7.2 Setzt das Partnerunternehmen eigene Beschäftigte oder eigene Subunternehmer ein, verpflichtet es diese in Textform auf denselben Umfang. Die Verantwortung für die Einhaltung auf dieser zweiten Stufe trägt das Partnerunternehmen.
7.3 Die Verarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt. Eine Übermittlung in Drittländer ist ausgeschlossen; hiervon unberührt bleibt die technisch bedingte Übertragung über den nach § 6 Abs. 3 vorgegebenen Messengerdienst.
7.4 Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken, eine Speicherung über die Auftragsdurchführung hinaus und jede Weitergabe an Dritte sind untersagt, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht besteht.
7.5 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht über das Ende des einzelnen Auftrags und über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 8 — Meldepflicht
8.1 Verlust, Diebstahl, Beschädigung, unbefugte Kenntnisnahme des Inhalts oder ein begründeter Verdacht darauf sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Kenntnis, telefonisch und zusätzlich in Textform zu melden. Dies gilt auch für den Verlust oder die Kompromittierung eines Geräts, auf dem sich noch nicht gelöschte Aufnahmen befinden.
8.2 Die Meldung enthält Zeitpunkt und Ort des Vorfalls, die betroffene Sendung, die beteiligten Personen sowie die bereits ergriffenen Maßnahmen.
8.3 Eine eigenständige Information des Empfängers, des Auftraggebers oder Dritter erfolgt nicht. Die Meldung an Betroffene und Aufsichtsbehörden nehmen wir vor.
§ 9 — Erfolgloser Zustellversuch
9.1 Ist eine Zustellung nicht möglich, ist unverzüglich Rücksprache mit uns zu halten. Auch der erfolglose Zustellversuch wird dokumentiert; die erforderlichen Angaben und Fotos sind uns wie nach § 5 zu übermitteln.
9.2 Eine Übergabe an Nachbarn oder sonstige Dritte ohne ausdrückliche Freigabe durch uns ist unzulässig. Das Schriftstück darf nicht an einem unsicheren Ort abgelegt werden. Benachrichtigungszettel dürfen keine Angaben zu Absender oder Inhalt enthalten.
9.3 Kann der Auftrag nicht ausgeführt werden, ist die Sendung innerhalb von 3 Werktagen an uns zurückzuführen.
§ 10 — Sorgfalt und Versicherung
10.1 Das Schriftstück ist während des gesamten Transports in verschlossener, gegen Einsicht geschützter Form mitzuführen. Eine unbeaufsichtigte Ablage im Fahrzeug oder an öffentlich zugänglichen Orten ist unzulässig.
10.2 Das Partnerunternehmen unterhält eine im Geschäftsverkehr übliche Haftpflicht- beziehungsweise Verkehrshaftungsversicherung und weist diese auf Anfrage nach.
§ 11 — Folgen von Verstößen
11.1 Die Einhaltung dieser Bedingungen wird stichprobenartig kontrolliert.
11.2 Verstöße gegen § 3, § 4, § 5, § 6 oder § 7 berechtigen uns zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 — Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Die Textform ist auch durch E-Mail gewahrt.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
12.4 Versionierung und Nachvollziehbarkeit: Für jeden Auftrag gilt die bei Auftragserteilung veröffentlichte Fassung. Wir halten alle Fassungen einschließlich Versionsnummer und Geltungszeitraum dauerhaft unter www.kuendigungsbote.de abrufbar und stellen sie auf Anfrage in Textform zur Verfügung.
Centro Car Kurier- & Transportgesellschaft mbH | Schmellerstraße 34 | 80337 München
Geschäftsführer: Wolfgang Wöhner | AG München | HRB 59 093
www.kuendigungsbote.de | anfrage@kuendigungsbote.de
Version 1.1 — Stand: Oktober 2026