Kündigung zustellen, wenn der Mitarbeiter krank, im Urlaub oder nicht erreichbar ist
Kurz gesagt: Abwesenheit verhindert den Zugang nicht. Eine Kündigung geht zu, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt – typischerweise mit dem Einwurf in den Briefkasten der Wohnanschrift zu üblicher Zustellzeit. Ob jemand krank, im Urlaub oder schlicht nicht da ist, ändert daran nichts. Entscheidend ist, dass Sie den Einwurf später beweisen können.
Warum gerade diese Fälle riskant sind
Ist der Mitarbeiter im Betrieb, können Sie persönlich übergeben und einen Kollegen als Zeugen hinzuziehen. Fällt dieser Weg weg, greifen viele zur Post – und genau dort entsteht die Lücke: Ein Einwurf-Einschreiben belegt nur, dass ein Umschlag eingeworfen wurde, nicht seinen Inhalt. Bestreitet der Arbeitnehmer später den Erhalt, steht Ihre Beweisführung auf einem Beleg, der die entscheidende Frage nicht beantwortet.
Die vier typischen Situationen
- 1Mitarbeiter ist krankgeschrieben
Eine Krankschreibung schützt nicht vor einer Kündigung und hindert auch den Zugang nicht. Zugestellt wird an die Privatanschrift. Unser Bote tritt diskret auf, nennt gegenüber Dritten keinen Anlass und dokumentiert nur den Vorgang.
- 2Mitarbeiter ist im Urlaub
Auch während des Urlaubs tritt der Zugang mit dem Einwurf in den Briefkasten ein. Ob der Empfänger tatsächlich liest, ist unerheblich – maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen war. Eine Ortsabwesenheit ändert daran nach der Rechtsprechung nichts.
- 3Niemand öffnet die Tür
Der Bote stellt zu üblicher Zustellzeit zu und wirft ein. Protokolliert werden Uhrzeit, Adresse, Briefkastenbeschriftung und ein Foto – damit ist belegt, wo und wann das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
- 4Adresse unklar oder Mitarbeiter verzogen
Findet der Bote weder Namensschild noch Briefkasten, dokumentiert er das sofort und hält Rücksprache mit Ihrer Ansprechperson. Sie erfahren es am selben Tag und können reagieren, statt wochenlang auf einen Rückläufer zu warten.
Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden: § 130 BGB. Schriftform der Kündigung: § 623 BGB. Beweismaß im Zivilprozess: § 286 ZPO (Vollbeweis). Zur Beweiskraft des Einwurf-Einschreibens: BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24; bestätigt durch BAG, Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25.
Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Kündigung im Einzelfall wirksam ist, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.
Häufige Fragen
Darf ich einem krankgeschriebenen Mitarbeiter kündigen?
Eine Arbeitsunfähigkeit steht einer Kündigung grundsätzlich nicht entgegen; ein besonderes Kündigungsverbot wegen Krankheit gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Ob die Kündigung im Einzelfall wirksam ist, richtet sich nach den allgemeinen Regeln – das sollten Sie arbeitsrechtlich prüfen lassen. Der Zugang selbst wird durch die Krankschreibung nicht verhindert.
Geht eine Kündigung zu, wenn der Mitarbeiter im Urlaub ist?
Ja. Der Zugang tritt ein, sobald das Schreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist – in der Regel mit dem Einwurf in den Briefkasten. Eine urlaubsbedingte Abwesenheit verschiebt den Zugang nach der Rechtsprechung nicht.
Muss ich wissen, ob der Mitarbeiter zu Hause ist?
Nein. Entscheidend ist nicht die Anwesenheit, sondern der Einwurf in den Briefkasten der Wohnanschrift zu üblicher Zustellzeit. Genau das protokolliert unser Bote mit Zeitstempel und Foto.
Ist eine Zustellung an die Privatadresse datenschutzrechtlich zulässig?
Die Zustellung an die dem Arbeitgeber bekannte Wohnanschrift ist der übliche Weg. Unser Bote nennt gegenüber Dritten weder Absender-Anliegen noch Inhalt; im Protokoll wird nur der Zustellvorgang festgehalten.
Was ist, wenn der Mitarbeiter dauerhaft nicht auffindbar ist?
Dann dokumentieren wir den erfolglosen Versuch mit allen Feststellungen vor Ort. Diese Dokumentation ist die Grundlage für das weitere Vorgehen, das Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt abstimmen sollten – etwa eine öffentliche Zustellung.
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