Inhaltsprüfung und Dokumentation – korrekt, vertraulich, beweissicher
Hinweis: Der Bote prüft nicht auf Fristen oder rechtliche Fragen. Er gleicht die Adressdaten ab und bestätigt, um welche Art von Dokument es sich handelt. So kann er später bezeugen, welches Schreiben er zugestellt hat.
Was wird geprüft?
Dokumentart: Entspricht das Dokument dem Auftrag, etwa Kündigung, Mahnung oder Bescheid?
Empfängerbezug: Stimmen Name und Adresse im Dokument mit dem Zustellauftrag überein?
Ablauf in vier Schritten
Übergabe: Sie übergeben das offene Schreiben an den Boten
Prüfung: Empfängerbezug und Dokumentart, ohne inhaltliche Bewertung
Dokumentation: Der Bote hält das Ergebnis im Prüfprotokoll fest
Zustellung: Die Zustellung erfolgt mit dem verknüpften Prüfprotokoll im Zustellreport
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