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Inhaltsprüfung und Dokumentation – korrekt, vertraulich, beweissicher

Hinweis: Der Bote prüft nicht auf Fristen oder rechtliche Fragen. Er gleicht die Adressdaten ab und bestätigt, um welche Art von Dokument es sich handelt. So kann er später bezeugen, welches Schreiben er zugestellt hat.
Was wird geprüft? Dokumentart: Entspricht das Dokument dem Auftrag, etwa Kündigung, Mahnung oder Bescheid? Empfängerbezug: Stimmen Name und Adresse im Dokument mit dem Zustellauftrag überein?
Ablauf in vier Schritten Übergabe: Sie übergeben das offene Schreiben an den Boten Prüfung: Empfängerbezug und Dokumentart, ohne inhaltliche Bewertung Dokumentation: Der Bote hält das Ergebnis im Prüfprotokoll fest Zustellung: Die Zustellung erfolgt mit dem verknüpften Prüfprotokoll im Zustellreport
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