Die Zustellung einer Kündigung durch einen neutralen Boten ist in der Praxis eine besonders sichere Methode, wenn der Zugang zuverlässig dokumentiert werden soll.
Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass der Bote nicht nur den Einwurf oder die persönliche Übergabe bezeugen kann, sondern auch bestätigen kann, welches Schreiben zugestellt wurde. Dadurch lassen sich Zugang und Inhalt deutlich besser nachweisen als bei vielen Postzustellarten.
Wichtig ist, dass die Zustellung nicht durch den Absender selbst erfolgt. Auch Personen, die dem Absender eng zugeordnet sind, etwa Mitglieder der Geschäftsleitung, Geschäftsführer oder Prokuristen, sind als Botenzusteller häufig ungeeignet, wenn sie im Streitfall nicht als neutrale Zeugen angesehen werden.
Optimal ist eine unabhängige und unbeteiligte Person, die den Zustellvorgang objektiv dokumentiert. In sensiblen Fällen kann zusätzlich ein weiterer Zustellungszeuge eingebunden werden. Bestreitet der Empfänger später den Zugang der Kündigung, können Bote und gegebenenfalls Zeuge den Ablauf, den Zeitpunkt und den Inhalt des Schreibens vor Gericht schildern.
Die Zustellung per Bote ist daher besonders dann sinnvoll, wenn eine Kündigung fristgebunden, streitanfällig oder rechtlich besonders wichtig ist.