Im Kündigungsrecht gilt der einfache, aber entscheidende Grundsatz: Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. „Zugang“ bedeutet rechtlich: Das Schreiben ist so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Deswegen ist die Frage „Wie muss eine Kündigung zugestellt werden?“ so wichtig: Die gewählte Zustellungsart entscheidet darüber, ob Sie diesen Zugang später beweisen können.
In vielen Konstellationen (z. B. Arbeitsverhältnis, Mietvertrag) verlangt das Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Die Zustellung muss dann so organisiert werden, dass dieses Original auch wirklich beim Empfänger ankommt. Im Überblick:
Eine sehr sichere Form ist die persönliche Aushändigung der Kündigung. Idealerweise lassen Sie sich den Empfang mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Die Kündigung kann auch durch einen Boten zugestellt werden, der den Einwurf in den Briefkasten oder die Übergabe anwesend dokumentiert.
Viele Kündigungen werden per Post zugestellt. Die verschiedenen Einschreiben-Arten haben unterschiedliche Vor- und Nachteile, wenn es um den Beweis des Zugangs der Kündigung geht.
Die Frage „Darf ich eine Kündigung per E-Mail zustellen?“ hört man sehr häufig – und die Antwort ist in vielen Fällen: Nein.
Theorie ist gut, aber konkrete Situationen sind oft hilfreicher. Die beiden folgenden Praxisbeispiele zeigen, wie entscheidend die richtige Zustellung der Kündigung für die Wirksamkeit sein kann.
Ausgangslage:
Ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter zum Monatsende kündigen. Die Kündigungsfrist endet am 30. Am 29. wird das Kündigungsschreiben erstellt und noch am selben Tag per Einschreiben mit Rückschein verschickt.
Problem:
Der Mitarbeiter ist nicht zu Hause, das Einschreiben wird bei der Postfiliale hinterlegt. Er holt es erst am 2. des Folgemonats ab. Er behauptet, die Kündigung sei ihm erst an diesem Tag zugegangen – die Kündigungsfrist sei also nicht gewahrt.
Lösung / Lehre daraus:
Ausgangslage:
Eine Mieterin möchte ihren Mietvertrag zum 31. des dritten Monats kündigen. Sie schreibt am 1. des Monats eine E-Mail an die Hausverwaltung mit dem Betreff „Kündigung meiner Wohnung“ und geht davon aus, dass damit alles erledigt ist.
Problem:
Im Mietvertrag ist die Schriftform für die Kündigung vereinbart. Die E-Mail genügt dieser Form nicht. Der Vermieter beruft sich später darauf, dass keine wirksame Kündigung vorlag – die Kündigungsfrist hat sich also um einen Monat verschoben.
Lösung / Lehre daraus:
Bei der Kündigungszustellung passieren in der Praxis immer wieder ähnliche Fehler, die im Streitfall teuer werden können. Eine Auswahl:
Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, eine Kündigung so zuzustellen, dass sie im Streitfall möglichst gut abgesichert ist:
Eine Kündigung muss so zugestellt werden, dass sie dem Empfänger zuverlässig zugeht und Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können. In der Praxis bedeutet das: schriftliche Kündigung mit Original-Unterschrift, zugestellt durch persönliche Übergabe, Boten oder eine geeignete Form des Postversands (z. B. Einwurf-Einschreiben).
In vielen Bereichen, insbesondere im Arbeits- und Mietrecht, ist eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam, weil sie die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht einhält. Ausnahmen gibt es nur, wenn ausdrücklich Textform vereinbart wurde.
Das Einwurf-Einschreiben wird von vielen Gerichten anerkannt, weil der Zusteller den Einwurf dokumentiert. Es ist daher häufig die praxisnah beste Lösung. Einen hundertprozentigen Schutz bietet aber auch diese Zustellungsart nicht – besonders dann, wenn der Zugang konkret bestritten wird.
Wird die Annahme einer ordnungsgemäß angebotenen Kündigung verweigert, kann die Kündigung je nach Einzelfall trotzdem als zugegangen gelten. Das gilt z. B., wenn ein Bote das Schreiben anbietet oder der Brief durch den Einwurf in den Briefkasten in den Machtbereich des Empfängers gelangt.
Die wirksame Zustellung einer Kündigung ist kein Detail, das man „irgendwie“ erledigen sollte. Sie entscheidet im Zweifel darüber, ob Fristen eingehalten werden und ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist.
Nutzen Sie die oben stehende Checkliste als Leitfaden und wählen Sie eine Zustellungsart, mit der Sie den Zugang der Kündigung sicher nachweisen können – idealerweise bevor es zum Streit kommt.
Individuelle Einschätzung von Centro Car anfordernService bereitgestellt von Centro Car, kooperierender Partner von kuendigungsbote.de.
Keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.