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Abmahnung rechtssicher zustellen – bundesweit & gerichtsfest

Auch bei einer Abmahnung zählt der nachweisbare Zugang – nicht nur der Inhalt. Wir liefern beides: ein Bote, der die Abmahnung persönlich zustellt und bezeugt, mit gerichtsfestem Protokoll.

Bezeugter Inhalt
Unser Bote sichtet die Abmahnung bei Abholung und kann Inhalt sowie Zustellung im Streitfall bezeugen.
Gerichtsfestes Protokoll
Foto, Zeitstempel und Unterschrift des Boten – als PDF direkt für Ihre Akte.
Same-Day möglich
Ausschließlich Direktfahrt mit geprüften Stammboten – bundesweit.

48 Jahre Erfahrung · 1.300+ Zustellungen 2026 · 100% fehlerfrei

Typische Herausforderungen

Woran Abmahnungen vor Gericht scheitern – und wie wir das lösen

Problem

Die Abmahnung wird per einfachem Brief verschickt – der Empfänger bestreitet später, sie je erhalten zu haben.

Unsere Lösung

Unser Bote stellt persönlich zu und bezeugt Zugang und Zeitpunkt – gerichtsfest protokolliert.

Problem

Ohne Nachweis des Zugangs verpufft die Abmahnung als Vorstufe einer späteren Kündigung wirkungslos.

Unsere Lösung

Foto, Zeitstempel und Unterschrift des Boten machen den Zugang im Streitfall nachweisbar.

Problem

Die Personalabteilung hat weder Zeit noch Kapazität, die Zustellung selbst zu organisieren.

Unsere Lösung

Wir übernehmen Abholung, Zustellung und Dokumentation komplett – unverbindlich angefragt in wenigen Minuten.

Ja – im Streitfall trägt der Absender die Beweislast dafür, dass die Abmahnung den Empfänger tatsächlich erreicht hat. Ein einfacher Brief oder Einschreiben reicht dafür oft nicht aus.

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