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BAG-Urteil · 07.05.2026 · Az. 2 AZR 184/25

Kündigung mit Vollbeweis zustellen – maximale Rechtssicherheit für Arbeitgeber

Das BAG hat mit Urteil vom 07.05.2026 seine strenge Linie zum Einwurf-Einschreiben bestätigt: Ein einfacher Zustellnachweis reicht nicht mehr aus. Bereits das BAG-Urteil vom 30.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24) hatte das für den Zugang von Kündigungsschreiben klargestellt. § 286 ZPO verlangt den Vollbeweis – wir liefern ihn: ein Bote, der den Inhalt kennt, bezeugt und gerichtsfest protokolliert.

Ihr Risiko als Arbeitgeber ohne Vollbeweis
Ein gescheiterter Kündigungsprozess kostet typischerweise 10.000–25.000 € – Weiterbeschäftigung, Nachzahlung, Prozesskosten.
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Das Gericht muss von der Zustellung überzeugt sein – ein bloßer Einwurfbeleg oder Sendungsstatus reicht seit dem BAG-Urteil vom 07.05.2026 (Az. 2 AZR 184/25) nicht mehr aus; für Kündigungsschreiben hatte das bereits das BAG-Urteil vom 30.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24) klargestellt. Unser Bote kann als benannter Zeuge Inhalt und Zugang persönlich bezeugen.