Dokumente rechtssicher zustellen – mit Zeuge und Protokoll
Nicht nur Kündigungen müssen beweisbar ankommen. Bei Abmahnungen, Fristsetzungen oder Mängelrügen entscheidet im Streitfall dieselbe Frage: Kann jemand bezeugen, was wann zugestellt wurde? Wir stellen Ihre Dokumente bundesweit durch einen Boten zu, der das Original vor der Zustellung sichtet und vor Gericht aussagefähig bleibt.
Welche Dokumente brauchen einen Zustellnachweis?
Abmahnung
Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss die Abmahnung nachweislich zugegangen sein.
Mehr erfahrenMahnung
Verzugseintritt und Fristbeginn hängen am Zugang – nicht am Absendedatum.
Mehr erfahrenVertragskündigung
Bei Dienst-, Liefer- und Rahmenverträgen zählt der belegte Zugang zum Stichtag.
Mehr erfahrenMängelrüge im Baurecht
Kurze Rügefristen machen den dokumentierten Zugang zum entscheidenden Punkt.
Mehr erfahrenAusschreibungsunterlagen
Termingebundene Vergabeunterlagen – verspätet zugestellt heißt ausgeschlossen.
Mehr erfahrenMietvertragskündigung
Ob Vermieter oder Mieter: die Frist läuft ab Zugang beim Empfänger.
Mehr erfahrenEbenfalls häufig über uns zugestellt
Warum ein Einschreiben bei wichtigen Dokumenten nicht genügt
Ein Einwurf-Einschreiben belegt den Einwurf eines Umschlags – nicht dessen Inhalt. Wird später bestritten, dass sich das fragliche Schreiben darin befand, steht Aussage gegen Aussage. Beim Übergabe-Einschreiben kommt hinzu, dass die Zustellung scheitern kann, wenn niemand angetroffen wird oder die Annahme verweigert wird. Bei einer Botenzustellung dagegen sichtet der Zusteller das Original und kann bezeugen, was er zugestellt hat – nicht nur, dass etwas ankam.
Beweissichere Zustellung – was unser Protokoll dokumentiert
Abholung und Sichtung
Der Bote holt das Original bei Ihnen ab und sichtet es – ohne Rechtsberatung, aber mit dem Ergebnis, dass er später bezeugen kann, welches Schreiben zugestellt wurde.
Zustellung und Protokoll
Einwurf oder persönliche Übergabe, festgehalten mit Datum, Uhrzeit, Adresse und Zustellart.
Fotodokumentation
Briefkasten, Klingelschild und Zustellsituation werden fotografisch festgehalten, soweit vor Ort möglich.
Nachweis für den Ernstfall
Sie erhalten das Protokoll per E-Mail. Der Bote bleibt namentlich benannt und im Streitfall aussagefähig.
Ablauf: von der Beauftragung bis zum Nachweis
- Anrufen oder mailen. Abhol- und Zustelladresse, Wunschtermin, Ansprechperson. Kein Portal, keine Registrierung.
- Preis vorab verbindlich. Sie erhalten Preis und Ablauf, bevor der Bote losfährt.
- Abholung und Sichtung des Originals bei Ihnen vor Ort.
- Zustellung durch einen namentlich benannten Boten, oft noch am selben Tag.
- Protokoll per E-Mail mit Zeitstempel und Fotos. Die Rechnung folgt separat.
Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO wird mit jedem Auftrag automatisch wirksam. Es entsteht kein Rahmenvertrag und keine Mindestabnahme.
Häufige Fragen
Welche Dokumente sollte man rechtssicher zustellen lassen?
Überall dort, wo eine Frist läuft oder eine Erklärung empfangsbedürftig ist: Abmahnungen, Kündigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Widerrufe, Mängelrügen und Vergabeunterlagen. Faustregel: Wenn es im Streitfall darauf ankommt, WANN und OB etwas angekommen ist, lohnt sich der dokumentierte Zustellweg.
Warum genügt ein Einschreiben bei wichtigen Dokumenten oft nicht?
Der Auslieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens dokumentiert nur, dass ein Umschlag eingeworfen wurde – nicht, was darin lag. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.01.2025 (2 AZR 68/24) klargestellt, dass er für den Vollbeweis nach § 286 ZPO allein nicht ausreicht; bestätigt am 07.05.2026 (2 AZR 184/25). Beim Übergabe-Einschreiben kann die Zustellung zudem scheitern, wenn niemand angetroffen wird.
Was unterscheidet die Botenzustellung von einem normalen Kurier?
Ein Kurier transportiert. Ein Bote wird Zeuge: Er sichtet das Dokument vor der Zustellung, protokolliert den Vorgang und steht im Verfahren namentlich zur Verfügung. Genau diese Zeugeneigenschaft ist der Unterschied, auf den es vor Gericht ankommt.
Was kostet die beweissichere Zustellung von Dokumenten?
Der Preis richtet sich nach Entfernung und Dringlichkeit, innerhalb Ihrer Region meist zwischen 179 € und 250 € netto. Sie erhalten den Preis vorab verbindlich, bevor der Bote losfährt. Der erste Zustellversuch ist enthalten.
Müssen wir Ihnen das Dokument vorab übermitteln?
Nein. Der Bote sichtet das Original bei der Abholung – das ist der eigentliche Beweis. Eine vorherige Übermittlung ist nicht erforderlich.
Ihr Dokument beweisbar zustellen lassen
Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Bei Fristsachen erreichen Sie uns am schnellsten telefonisch.