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Kündigung per Gerichtsvollzieher zustellen: Ablauf, Dauer, Kosten und wann es nicht reicht

Kurz gesagt: Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (§ 132 BGB) ist günstig und beweiskräftig. Die Zustellungsurkunde ist eine öffentliche Urkunde. Ihr Nachteil: Sie bestimmen nicht, wann zugestellt wird. Zwischen Auftrag und Zustellung liegen oft Tage, manchmal Wochen. Für eine Frist, die diese Woche endet, scheidet der Weg meist aus. Dann übernimmt unser Bote: fester Tag, Einwurf innerhalb der Postzustellzeit, Protokoll mit Fotos und Zeuge.

So läuft die Zustellung über den Gerichtsvollzieher

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    Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher

    Zuständig ist der Gerichtsvollzieher am Wohnort des Empfängers. Den Auftrag reichen Sie über die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des dortigen Amtsgerichts ein, zusammen mit dem unterschriebenen Original der Kündigung. Der Gerichtsvollzieher darf einen Kostenvorschuss verlangen. Bis der bezahlt ist, passiert nichts.

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    Zustellung mit Ersatzzustellung

    Der Gerichtsvollzieher versucht, das Schreiben persönlich zu übergeben. Trifft er niemanden an, darf er es einem Angehörigen übergeben oder in den Briefkasten einlegen (§§ 178, 180 ZPO). Auch dann gilt die Kündigung als zugestellt.

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    Die Zustellungsurkunde

    Der Gerichtsvollzieher beurkundet Datum, Art der Zustellung und das zugestellte Schriftstück. Die Urkunde ist eine öffentliche Urkunde und beweist die beurkundeten Vorgänge voll (§ 418 ZPO). Sie erhalten sie per Post.

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    Die Dauer bestimmen nicht Sie

    Einen Termin sagt Ihnen der Gerichtsvollzieher nicht zu. Wie schnell er zustellt, hängt von seiner Auslastung, vom Vorschuss und davon ab, ob er den Empfänger antrifft. Zwischen Auftrag und Zustellung liegen oft mehrere Tage, in Stadtbezirken mit vielen Aufträgen auch Wochen.

Der typische Fall: Die Kündigung soll zum Monatsende wirken, die Frist läuft in drei Tagen ab. Der Zustellungsauftrag geht am Montag raus, der Vorschuss wird am Mittwoch bezahlt, der Gerichtsvollzieher stellt in der Woche darauf zu. Die Kündigung wirkt einen Monat später als geplant. Ein Monat Gehalt für 20 Euro Ersparnis.

Gerichtsvollzieher oder Bote: der Vergleich

GerichtsvollzieherKündigungsbote
BeweiskraftÖffentliche Urkunde, sehr hochProtokoll mit Fotos, Zeitstempel und Zeuge, gerichtsverwertbar
Inhalt des SchreibensGerichtsvollzieher erhält das Schreiben offen und bezeichnet es in der UrkundeBote sieht das Schreiben vor dem Verschließen und bezeugt es, liest aber nicht mit
ZustellterminKeine Zusage, Tage bis WochenFester Tag, auf Wunsch noch heute
UhrzeitNicht steuerbarEinwurf innerhalb der üblichen Postzustellzeit, Uhrzeit im Protokoll
Mehrere EmpfängerJe Wohnort ein anderer Gerichtsvollzieher, je ein AuftragEin Auftrag, ein Ansprechpartner, bundesweit am selben Tag
RückmeldungUrkunde per Post, nach TagenProtokoll per E-Mail, in der Regel am selben Tag
KostenMeist unter 30 €Ab 179 € netto, Festpreis vorab

Beide Wege sind rechtlich sauber. Der Unterschied liegt in der Planbarkeit. Haben Sie Zeit, ist der Gerichtsvollzieher eine gute Wahl. Zählt der Tag, brauchen Sie jemanden, der heute fährt.

Rechtlicher Rahmen

Zustellung von Willenserklärungen durch den Gerichtsvollzieher: § 132 BGB in Verbindung mit §§ 192, 193 ZPO. Ersatzzustellung: §§ 178, 180 ZPO. Beweiskraft öffentlicher Urkunden: § 418 ZPO. Kosten: Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Zugang unter Abwesenden: § 130 BGB.

Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie Sie im Einzelfall vorgehen sollten, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Häufige Fragen

Wie beauftrage ich den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung einer Kündigung?

Mit einem schriftlichen Zustellungsauftrag an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Empfänger wohnt. Beilegen: das unterschriebene Original und eine Kopie für Ihre Akte. Geben Sie an, dass das Original zuzustellen ist, denn eine Kündigung braucht die Schriftform.

Was kostet die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz: eine Zustellgebühr, eine Auslagenpauschale und Wegegeld nach Entfernung. In der Summe meist zwischen 15 und 30 Euro. Das ist deutlich günstiger als ein Bote. Dafür kaufen Sie keinen Termin.

Reicht die Zustellungsurkunde vor dem Arbeitsgericht?

Ja. Sie ist eine öffentliche Urkunde und beweist voll, was darin beurkundet ist: wann, wo und wie zugestellt wurde. Der Empfänger kann nur den Beweis antreten, dass die Urkunde unrichtig ist, und das gelingt selten.

Wann ist der Gerichtsvollzieher die richtige Wahl?

Wenn Sie zwei bis drei Wochen Zeit haben und kein fester Zustelltag nötig ist. Dann bekommen Sie für wenig Geld einen sehr guten Nachweis. Endet eine Frist in den nächsten Tagen, oder soll der Zugang an einem bestimmten Tag erfolgen, ist der Weg zu unsicher.

Und wann der Bote?

Wenn der Tag zählt: Probezeit, Wartezeit, fristlose Kündigung, Kündigungstermin zum Monatsende. Außerdem bei mehreren Empfängern an verschiedenen Orten, die am selben Tag zugehen sollen. Unser Bote fährt direkt, wirft innerhalb der Postzustellzeit ein und meldet sich in der Regel noch am selben Tag mit Protokoll und Fotos.

Weitere Fragen zur rechtssicheren Zustellung

Wenn der Tag zählt: Zustellung per Bote – ab 179 € netto

Abholung bei Ihnen, Direktfahrt, Einwurf innerhalb der Postzustellzeit, Protokoll mit Fotos und Zeuge. Bundesweit, auf Wunsch noch heute.

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