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Kündigung in der Probezeit zustellen: Der Zugang entscheidet, nicht das Datum auf dem Brief

Kurz gesagt: In der Probezeit gilt die kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen, und das Kündigungsschutzgesetz greift in den ersten sechs Monaten noch nicht. Beides hängt an einem einzigen Datum: dem Tag, an dem die Kündigung beim Mitarbeiter zugeht. Wer am letzten Tag der Probezeit kündigt, braucht den Zugang noch am selben Tag und einen Beweis dafür. Unser Bote holt das Original bei Ihnen ab, stellt es per Direktfahrt zu und protokolliert den Einwurf mit Uhrzeit und Foto.

Warum der letzte Tag der Probezeit so heikel ist

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    Die Zwei-Wochen-Frist gilt nur bei Zugang innerhalb der Probezeit

    Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Geht die Kündigung auch nur einen Tag nach Ende der Probezeit zu, gilt die reguläre Frist: mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Das sind schnell sechs Wochen Gehalt mehr, die Sie zahlen, obwohl Sie rechtzeitig unterschrieben haben.

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    Nach sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz

    Die Wartezeit nach § 1 KSchG läuft unabhängig davon, wie lang die Probezeit vereinbart ist. Geht die Kündigung erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit zu, brauchen Sie in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern einen Kündigungsgrund, der vor dem Arbeitsgericht standhält. Vorher nicht.

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    Der Zugang ist eine Frage der Uhrzeit

    Ein Schreiben im Hausbriefkasten geht zu, wenn nach der Verkehrsanschauung mit der Leerung zu rechnen ist, also innerhalb der üblichen Postzustellzeiten (BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23). Ein Einwurf am späten Nachmittag zählt erst am nächsten Tag. Am letzten Tag der Probezeit entscheidet deshalb der Vormittag.

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    Das Einschreiben ist zu langsam und beweist zu wenig

    Ein Einwurf-Einschreiben kommt frühestens am nächsten Werktag an. Beim Übergabe-Einschreiben bleibt bei Abwesenheit nur die Benachrichtigungskarte im Briefkasten, und die ist kein Zugang. Beide Belege zeigen außerdem nur, dass ein Umschlag ankam, nicht, welches Schreiben darin lag.

Häufiger Fehler: „Wir haben am letzten Tag gekündigt, das Datum steht ja auf dem Schreiben.“ Das Datum auf dem Brief hat vor Gericht keine Bedeutung. Es zählt der Zugang, und den muss der Arbeitgeber beweisen. Bestreitet der Mitarbeiter, die Kündigung rechtzeitig erhalten zu haben, brauchen Sie einen Zeugen und ein Protokoll, nicht einen Einlieferungsbeleg.

So stellen wir in der Probezeit zu

Unser Bote holt das unterschriebene Original bei Ihnen ab und sieht vor dem Verschließen, um welches Schreiben es sich handelt und an wen es geht. Er liest nicht mit. Dann fährt derselbe Bote direkt zur Privatanschrift des Mitarbeiters und wirft das Schreiben in den Briefkasten. Klingelschild, Briefkasten und Einwurf werden fotografiert, die Uhrzeit wird festgehalten. Das Zustellprotokoll erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag. Im Streitfall steht der Bote als Zeuge zur Verfügung.

Wir planen den Einwurf so, dass er innerhalb der üblichen Postzustellzeit liegt. Endet die Probezeit heute, rufen Sie uns deshalb möglichst früh am Tag an. Bundesweit, mit eigenen Boten und festen Partnern.

Rechtlicher Rahmen

Kündigungsfrist in der Probezeit: § 622 Abs. 3 BGB. Wartezeit für den Kündigungsschutz: § 1 Abs. 1 KSchG, Kleinbetriebe: § 23 KSchG. Zugang unter Abwesenden: § 130 BGB. Zugangszeitpunkt bei Einwurf in den Hausbriefkasten: BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23. Anhörung des Betriebsrats: § 102 BetrVG.

Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie Sie im Einzelfall vorgehen sollten, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit abgeschickt wird?

Nein. Für die Frist zählt allein der Tag, an dem die Kündigung beim Mitarbeiter zugeht, nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Tag der Absendung. Was am letzten Tag zur Post geht, kommt frühestens am nächsten Werktag an und damit zu spät.

Gilt die Zwei-Wochen-Frist auch, wenn ich erst am letzten Tag kündige?

Ja, sofern die Kündigung noch an diesem Tag zugeht. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwei Wochen später, also nach dem Ende der Probezeit. Das ist zulässig. Entscheidend ist nur, dass der Zugang innerhalb der Probezeit liegt.

Was gilt, wenn die Probezeit kürzer als sechs Monate vereinbart ist?

Dann endet die Zwei-Wochen-Frist mit der vereinbarten Probezeit. Das Kündigungsschutzgesetz greift trotzdem erst nach sechs Monaten. In der Zeit dazwischen gilt die reguläre Kündigungsfrist, aber noch kein allgemeiner Kündigungsschutz.

Muss ich in der Probezeit einen Grund angeben?

Im Kündigungsschreiben nicht. Zwei Dinge gelten aber auch in der Probezeit: Ein Betriebsrat ist vor der Kündigung anzuhören (§ 102 BetrVG), und der besondere Kündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, bleibt bestehen.

Wie schnell können Sie zustellen?

Meist noch am selben Tag, bundesweit. Am Fristtag holen wir das unterschriebene Original bei Ihnen ab und stellen es per Direktfahrt zu. Rufen Sie an diesem Tag möglichst früh an, damit der Einwurf innerhalb der üblichen Postzustellzeit liegt.

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