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Kündigung während der Krankschreibung zustellen: zulässig, aber der Zugang muss sitzen

Kurz gesagt: Eine Krankschreibung verhindert keine Kündigung. Die Kündigung geht zu, sobald sie im Hausbriefkasten liegt, auch wenn der Mitarbeiter krank zu Hause ist oder im Krankenhaus liegt. Weil er nicht im Betrieb ist, muss die Zustellung an die Privatanschrift gehen, und Sie brauchen einen Beweis dafür. Unser Bote stellt dort zu und protokolliert den Einwurf mit Uhrzeit und Foto.

Was Sie bei einer Kündigung im Krankheitsfall wissen müssen

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    Die Krankschreibung ist kein Kündigungsschutz

    Es gibt in Deutschland kein Kündigungsverbot während der Arbeitsunfähigkeit. Ob die Kündigung wirksam ist, entscheidet nicht der Zeitpunkt, sondern der Grund: In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit brauchen Sie einen Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz. Die Krankheit selbst taugt dazu nur unter engen Voraussetzungen. An der Zustellung ändert das alles nichts.

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    Der Zugang hängt nicht davon ab, ob der Mitarbeiter den Brief liest

    Eine Kündigung geht zu, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und er unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann (§ 130 BGB). Liegt sie innerhalb der üblichen Postzustellzeit im Hausbriefkasten, ist sie an diesem Tag zugegangen. Ob der Mitarbeiter krank im Bett liegt, spielt keine Rolle.

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    Auch bei Krankenhaus oder Reha zählt der Briefkasten zu Hause

    Das Risiko, den eigenen Briefkasten nicht zu leeren, trägt der Empfänger. Die Kündigung geht an der Wohnanschrift zu, auch wenn der Mitarbeiter gerade in der Klinik ist. Erfährt er deshalb erst später davon, kann er unter Umständen seine Kündigungsschutzklage nachträglich zulassen lassen (§ 5 KSchG). Am Zugang und an den Fristen ändert das nichts.

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    Die Entgeltfortzahlung läuft weiter

    Wer aus Anlass der Erkrankung kündigt, spart dadurch keine Lohnfortzahlung. Der Anspruch bleibt für bis zu sechs Wochen bestehen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (§ 8 EFZG). Das ist kein Grund gegen die Kündigung, aber einer, die Zahlen vorher sauber durchzurechnen.

Häufiger Irrtum: „Wir warten, bis er wieder gesund ist, und übergeben dann persönlich.“ Während Sie warten, laufen die Fristen weiter. Endet in der Zwischenzeit die Probezeit oder die sechsmonatige Wartezeit, kündigen Sie danach unter ganz anderen Bedingungen. Und wer selbst übergibt, ist Partei, nicht Zeuge.

So stellen wir im Krankheitsfall zu

Unser Bote holt das unterschriebene Original bei Ihnen ab und sieht vor dem Verschließen, um welches Schreiben es sich handelt und an wen es geht. Er liest nicht mit. Dann fährt derselbe Bote direkt zur Privatanschrift des Mitarbeiters und wirft das Schreiben in den Briefkasten. Klingelschild, Briefkasten und Einwurf werden fotografiert, die Uhrzeit wird festgehalten. Das Zustellprotokoll erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag. Im Streitfall steht der Bote als Zeuge zur Verfügung.

Wir planen den Einwurf so, dass er innerhalb der üblichen Postzustellzeit liegt. Dann gilt die Kündigung noch am selben Tag als zugegangen. Bundesweit, mit eigenen Boten und festen Partnern.

Rechtlicher Rahmen

Zugang unter Abwesenden: § 130 BGB. Kündigungsschutz und Wartezeit: §§ 1, 23 KSchG. Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage: § 5 KSchG. Entgeltfortzahlung bei Kündigung: § 8 EFZG. Zugangszeitpunkt bei Einwurf in den Hausbriefkasten: BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23. Anhörung des Betriebsrats: § 102 BetrVG.

Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob eine Kündigung im Krankheitsfall inhaltlich trägt, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Häufige Fragen

Darf ich kündigen, während der Mitarbeiter krankgeschrieben ist?

Ja. Die Arbeitsunfähigkeit schützt nicht vor einer Kündigung. Entscheidend ist, ob die Kündigung inhaltlich trägt, also ob ein Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz vorliegt, sofern es anwendbar ist. Besonderer Kündigungsschutz, etwa bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, gilt natürlich weiter.

Geht die Kündigung zu, wenn der Mitarbeiter im Krankenhaus liegt?

Ja, mit dem Einwurf in den Hausbriefkasten innerhalb der üblichen Postzustellzeit. Wer länger abwesend ist, muss selbst dafür sorgen, dass seine Post gelesen wird. Was Sie brauchen, ist der Nachweis, wann das Schreiben im Briefkasten lag. Genau den liefert unser Protokoll.

Warum nicht einfach per Einschreiben?

Beim Übergabe-Einschreiben öffnet ein kranker Mitarbeiter oft nicht. Dann bleibt nur die Benachrichtigungskarte im Briefkasten, und die ist kein Zugang. Das Einwurf-Einschreiben belegt zwar den Einwurf, aber nur den eines Umschlags. Welches Schreiben darin lag, bezeugt niemand.

Kann ich warten, bis der Mitarbeiter wieder im Betrieb ist, und dann persönlich übergeben?

Können Sie, aber Fristen warten nicht: das Ende der Probezeit, die Wartezeit nach § 1 KSchG oder der nächste Kündigungstermin. Und bei der persönlichen Übergabe sind Sie Partei, kein neutraler Zeuge. Die Zustellung per Bote an die Privatanschrift löst beide Probleme.

Wie diskret ist die Zustellung?

Der Bote wirft das Schreiben in den Briefkasten und fotografiert Klingelschild, Briefkasten und Einwurf. In der Regel klingelt er nicht. Angehörige oder Nachbarn bekommen vom Anlass nichts mit. Der Bote kennt die Art des Schreibens, liest es aber nicht.

Weitere Fragen zur rechtssicheren Zustellung

Diskret an der Privatanschrift zustellen – ab 179 € netto

Abholung bei Ihnen, Direktfahrt, Einwurf mit Foto und Uhrzeit, Zustellprotokoll in der Regel am selben Tag. Bundesweit.

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