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Kein Name am Briefkasten: Wie die Kündigung trotzdem zugeht

Kurz gesagt: Ohne Namensschild ist der Einwurf nur dann ein Zugang, wenn der Briefkasten dem Mitarbeiter eindeutig zuzuordnen ist. Unser Bote wirft deshalb nicht auf Verdacht ein. Er fotografiert die Situation, wir halten sofort Rücksprache mit Ihnen, und meistens lässt sich die Zuordnung gemeinsam klären. Wenn nicht, haben Sie einen dokumentierten Zustellversuch, der im Streitfall zählt.

Was Sie wissen müssen

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    Der falsche Briefkasten ist kein Zugang

    Eine Kündigung geht zu, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt (§ 130 BGB). Der Briefkasten eines Nachbarn gehört nicht dazu. Wer auf gut Glück einwirft, hat im besten Fall nichts erreicht und im schlechtesten Fall ein vertrauliches Schreiben an Fremde gegeben.

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    Der Briefkasten muss dem Mitarbeiter zuzuordnen sein

    Eindeutig ist es mit seinem Namen. Steht nur der Name eines Mitbewohners oder der Partnerin darauf, gilt der Einwurf in der Regel trotzdem als Zugang, wenn der Mitarbeiter dort wohnt und den Briefkasten mitnutzt. Auch eine Wohnungsnummer, die am Klingelschild und am Briefkasten übereinstimmt, kann genügen. Entscheidend ist, dass die Zuordnung nachvollziehbar dokumentiert ist.

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    Was unser Bote vor Ort tut

    Er fotografiert das Klingeltableau und die Briefkastenanlage, ruft unser Büro an, und wir rufen Sie an. Oft wissen Sie aus der Personalakte, mit wem der Mitarbeiter zusammenwohnt oder in welchem Stockwerk. Ist die Zuordnung eindeutig, wirft der Bote ein und hält sie im Protokoll fest. Ist sie es nicht, wirft er nicht ein.

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    Auch der erfolglose Versuch wird dokumentiert

    Fotos, Uhrzeit und eine Beschreibung der Situation stehen im Protokoll. Das ist mehr als eine Formsache: Hat der Mitarbeiter das Namensschild entfernt, um den Zugang zu verhindern, kann er sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, wenn Sie unverzüglich einen neuen Zustellversuch unternehmen. Der Beleg für den ersten Versuch ist dann Gold wert.

Typische Falle: Der Mitarbeiter ist umgezogen und hat die neue Anschrift nie gemeldet. Am alten Briefkasten steht ein fremder Name. Ein Einwurf dort ist kein Zugang, auch wenn die Adresse in Ihrer Akte steht. Prüfen Sie bei länger abwesenden Mitarbeitern die Anschrift, bevor die Frist drängt.

So gehen wir vor

Unser Bote holt das unterschriebene Original bei Ihnen ab und sieht vor dem Verschließen, um welches Schreiben es sich handelt und an wen es geht. Er liest nicht mit. Vor Ort prüft er Klingelschild und Briefkasten. Passt alles, wirft er ein und fotografiert Klingelschild, Briefkasten und Einwurf. Fehlt der Name, fotografiert er die Anlage, ruft an, und wir klären mit Ihnen, ob die Zuordnung sicher ist. Das Zustellprotokoll erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag, auch bei einem erfolglosen Versuch.

Rechtlicher Rahmen

Zugang unter Abwesenden: § 130 BGB. Zugangsvereitelung und Treu und Glauben: § 242 BGB. Einfache Melderegisterauskunft: § 44 BMG. Zugangszeitpunkt bei Einwurf in den Hausbriefkasten: BAG, Urteil vom 20.06.2024, 2 AZR 213/23.

Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Praxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie Sie im Einzelfall vorgehen sollten, klären Sie bitte mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.

Häufige Fragen

Geht die Kündigung zu, wenn der Bote sie in einen unbeschrifteten Briefkasten wirft?

Nur, wenn es nachweislich der Briefkasten des Mitarbeiters ist. Ohne Zuordnung ist der Einwurf ein Risiko, das wir nicht eingehen. Lieber ein dokumentierter Versuch und ein zweiter Anlauf mit geklärter Adresse als ein Einwurf, der vor Gericht nichts wert ist.

Reicht der Name der Partnerin oder eines Mitbewohners am Briefkasten?

In der Regel ja, wenn der Mitarbeiter unter dieser Anschrift wohnt und den Briefkasten mitnutzt. Wir halten im Protokoll fest, welcher Name am Briefkasten stand und woher die Zuordnung stammt, etwa aus Ihrer Personalakte. Im Zweifel klären Sie das vorher mit Ihrem Anwalt.

Was ist, wenn der Mitarbeiter das Namensschild absichtlich entfernt hat?

Dann liegt eine Zugangsvereitelung nahe. Wer den Zugang treuwidrig verhindert, muss sich so behandeln lassen, als sei die Kündigung zugegangen, sofern Sie unverzüglich einen neuen Versuch unternehmen. Unser Protokoll des ersten Versuchs mit Fotos belegt, dass die Anschrift unbrauchbar war.

Wie finde ich die richtige Anschrift heraus?

Zuerst in der Personalakte und auf der letzten Lohnabrechnung. Hilft das nicht, können Sie beim Einwohnermeldeamt eine einfache Melderegisterauskunft beantragen (§ 44 BMG). Auf Wunsch prüfen wir die Anschrift vor der Zustellung, sprechen Sie uns darauf an.

Was steht im Protokoll, wenn nicht eingeworfen wurde?

Datum und Uhrzeit, Fotos von Klingeltableau und Briefkastenanlage, die Beschreibung der Situation und der Grund, warum der Bote nicht eingeworfen hat. Damit können Sie belegen, dass Sie es rechtzeitig versucht haben.

Weitere Fragen zur rechtssicheren Zustellung

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