Kündigung per Kurier zustellen lassen – oder besser per Bote?
Wer „Kündigung per Kurier“ sucht, will meist eines: die Sicherheit, dass das Schreiben rechtzeitig und nachweisbar ankommt. Ein Kurier liefert den Umschlag. Ein Bote liefert dazu den Zeugen. Dieser Unterschied entscheidet vor dem Arbeitsgericht.
Der Einlieferungs- oder Auslieferungsbeleg allein belegt den Zugang nicht.
Für den Vollbeweis nach § 286 ZPO braucht es einen Zeugen, der Inhalt und Einwurf bestätigt.
BAG, Urteil vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24; bestätigt durch BAG vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25.
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Der Bote kennt den Inhalt. Das ist der Unterschied zum Kurier.
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